Marken

Alle Zeichen können Gegenstand der Eintragung als Marke sein und den Gegenstand des Schutzes, der dem Inhaber verliehen wird, eindeutig und genau bestimmen, insbesondere die Wörter, einschließlich der Namen von Personen, der Zeichnungen, der Buchstaben, der Figuren, der Töne, die Form des Produkts oder seiner Verpackung, die Farbkombinationen oder Schattierungen, sofern es sich um Dokumente handelt:

a) um die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden; und

b) in dem Register so vertreten sein, dass die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit den Gegenstand des dem Inhaber gewährten Schutzes eindeutig und genau bestimmen können.

(Art. 7 CPI Dlg 15/2019)